Donnerstag, September 01, 2005

Und weiter geht der Krimi

Sodele... nachdem der Mietvertrag nunmehr abgelaufen ist, haben wir nunmehr das Zimmer geöffnet. Dabei ergaben sich einige interessante Erkenntnisse. Unser werter Mieter kam zwar tatsächlich von den Philippinen zu uns, allerdings nicht direkt, sondern auf dem Umweg übers Klingelpütz.

Am Wickel hatten sie ihn wegen Betrugs und versuchten Betrugs in insgesamt mehr als hundert Fällen. Ergebnis war wohl eine Bewährungsstrafe mit Geldbuße und Anrechnung der U-Haft. Jedenfalls kam er direkt nach dem Prozess wieder raus. Zu uns. Aber sie suchen ihn ja bereits wieder...

Ach ja... dankenswerterweise hatte der gute Mann einen Zeitungsausschnitt bei seinem Kram. Der Artikel ist zwar maßlos übertrieben und der Redakteur hat offensichtlich nicht viel von dem verstanden, was da wirklich gelaufen ist - mit Onlinebanking hatte das genau nichts zu tun - aber so ganz ungefähr passt es schon.

Der Zustand des Zimmers lässt übrigens ziemlich gut erkennen, dass er nicht vorhatte, unverhofft abzureisen: Rumliegendes Essen, seine ganzen Entwürfe wilder Pseudo-Doktorarbeiten, Reisepass, Handy, alles vorhanden.

Da werden wir denn wohl mal § 562 BGB zur Anwendung bringen, um unsere Kosten zu decken. Denn dass die beiden Kerle, mit denen er so plötzlich weg ist, ihn noch mal zurückbringen, ist wohl nicht anzunehmen. Vielleicht wusste er ja wirklich ein paar interessante Sachen über die Holger-Pfahls-Clique auf den Philippinen oder die Türkenmafia. Ob wirs je erfahren werden?

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Kaktus schrieb:
> Da werden wir denn wohl mal § 562 BGB zur Anwendung bringen,
> um unsere Unkosten zu decken.

Da steht dann aber auch:
Es [das Pfandrecht] erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.

Das heisst du aolltest dich mal erkundigen ob ein Handy pfändbar ist. Ich habe folgendes gefunden, wo aber nix zu Handys gesagt wird:

Was ist (nicht) pfändbar

R/\LF

2:28 PM  

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